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Überwachungsstelle für barrierefreie IT

Damit die digitalen Angebote von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz für alle Menschen nutzbar und verständlich sind, gibt es die Überwachungsstelle für barrierefreie IT in der ZDFin. Was bedeutet das genau und wie stellen wir sicher, dass Inhalte barrierefrei sind?

Digitale Angebote für alle Menschen

Ob es eine Online-Terminvergabe, der städtische Veranstaltungskalender oder die Recherche nach Informationen über die Steuerverwaltung ist: Die Nutzung digitaler Angebote ist im Alltag genauso wichtig wie im Beruf.

Doch was für die eine Person bei der Nutzung selbstverständlich ist, kann für eine andere Person zur Barriere werden. Um sicherzustellen, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, sich barrierefrei zu informieren, gibt es gesetzliche Standards und Regeln. Diese helfen zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die nicht gut mit Technik umgehen können
  • Menschen, die Deutsch nicht als Erstsprache gelernt haben
  • Menschen, die vorübergehende Beeinträchtigungen haben

Das Gute daran ist, dass barrierefreie Inhalte auch für Menschen ohne Beeinträchtigungen eine Hilfe sind. Sie sind einfacher zu verstehen und leichter zu bedienen. Und sie sind mit einer Suchmaschine besser zu finden.

Rechtsgrundlagen für Barrierefreiheit

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2016/2102 eine verbindliche Grundlage geschaffen:

„Öffentliche Stellen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.“

Zu digitalen Angeboten zählen:

  • Alle Webseiten bzw. Webauftritte
  • Alle mobilen Anwendungen bzw. Apps
  • Alle digitalen Dokumente wie PDF-Dateien

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Inklusionsgesetz und in der BITV RP (Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik)entsprechende Regelungen für die öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz geschaffen. Öffentliche Stellen sind alle Verwaltungen des Landes, kommunale Verwaltungen sowie weitere Stellen, die öffentlich finanziert oder kontrolliert werden. Das sind zum Beispiel:

  • Ein Ministerium
  • Eine Stadverwaltung
  • Ein Zweckverband zur Abfallbeseitigung
  • Eine Tourismus GmbH einer Stadt

So überwachen wir die Barrierefreiheit

Damit sichergestellt wird, dass alle digitalen Angebote barrierefrei sind, führen wir durch die Überwachungsstelle regelmäßig Prüfungen durch. Seit 2020 prüfen wir jährlich eine Stichprobe von rund 130 digitalen Angeboten, die weitgehend zufällig ausgewählt weden. Den geprüften öffentlichen Stellen senden wir im Anschluss einen detaillierten Bericht. In diesem Bericht beschreiben wir:

  • Die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit
  • Festgestellte Mängel, die wir mit Screenshots dokumentieren
  • Vorschläge und Hinweise zur Optimierung der Barrierefreiheit

Stellen wir fest, dass ein digitales Angebot viele Barrieren hat, überprüfen wir es im nächsten Jahr aufs Neue.

Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Telefon:     0261 4932 - 0
E-Mail:      IT-Barrierefreiheit(at)lfst.fin-rlp.de