Frau vor dem Computer

Wir sind Teil des größten Digitalisierungsvorhabens Deutschlands

Einheitlich, modern und länderübergreifend: Die ZDFin arbeitet mit an der bundesweiten Vereinheitlichung der Steuersoftware. Unser Ziel ist es, die Digitalisierung der Steuerverwaltung voranzutreiben und dadurch ihre Arbeit zu erleichtern.

KONSENS macht Steuern digital

Der bundesweite Entwicklungsverbund KONSENS bedeutet wörtlich die „Koordinierte neue Softwareentwicklung für die Steuerverwaltung“. Was erstmal kompliziert klingt, soll die Steuerverwaltung der Zukunft leichter und einheitlicher machen. Im Entwicklungsverbund sind alle sechzehn Bundesländer und der Bund Partner. Aber nur fünf der Bundesländer entwickeln:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen

Das Motto lautet: Einer für Alle. Mehr als 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treiben in bereits 19 Steuer-Softwareprodukten die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung voran. Das Ziel ist die Entwicklung einer einheitlichen Steuer-IT und damit die vollständige Digitalisierung aller 16 Bundesländer und des Bundes. Dies umfasst zum Beispiel:

  • die Bereitstellung von vorausgefüllten Steuererklärungen
  • eine bedienerfreundliche Bearbeitung im Finanzamt,
  • sowie die Erstellung des Steuerbescheides.
Logo ELSTER

ELSTER
Auch das bekannteste IT-Produkt der Steuerverwaltung stammt von KONSENS. Das durch Bayern entwickelte Online-Portal „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" steht sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen zur Verfügung. Es ermöglicht die einheitliche und elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

Rolle der ZDFin in KONSENS

Rheinland-Pfalz gehört zu den „nicht entwickelnden Ländern“ – die ZDFin übernimmt jedoch wichtige Aufgaben:

Wir administrieren
Wir sind zuständig für den Einsatz sowie die System- und Verfahrensadministration der KONSENS-Produkte in der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung.
Konkret betrifft das fast alle auf den Finanzämtern eingesetzten IT-Produkte, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Steuerfestsetzung
    Eine Steuerberechnung erfolgt heutzutage automatisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern werden u. a. bei der Festsetzung der Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder der Körperschaftsteuer technisch unterstützt. Bearbeiterinnen und Bearbeiter werden durch die Systeme zum Beispiel auf prüfenswerte Sachverhalte hingewiesen.
  • Vollstreckung
    Auch bei der Beitreibung nicht gezahlter Steuern können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf unterstützende Software verlassen. Rückstände werden tagesaktuell angezeigt und mögliche Vollstreckungsmaßnahmen vorgeschlagen.
  • Außenprüfung und Steuerfahndung
    Viele Unternehmen und Steuerberatungen nutzen modernste Technologien für die Buchführung. Mithilfe intelligenter Software können unsere Prüferinnen und Prüfer mithalten und Bilanzen auf Auffälligkeiten prüfen oder Prüfungsberichte erstellen.

Wir supporten
In unseren Teams übernehmen wir den Third-Level-Support für die Anwenderinnen und Anwender in den Finanzämtern.

Wir setzen Impulse
Unsere IT-Expertinnen und -Experten sind in Bundesfachgruppen aktiv und setzen dort Impulse für neue Produkte sowie zukünftige Versionen der bereits eingesetzten Software.